Bäuerinnen-Post 2026
KW 6 - Heiraten, verpartnern oder zusammenleben?
Alles ist möglich – entscheidend sind jedoch die rechtlichen Details und ihre Folgen. Diese können vor allem im Familien- und Arbeitsumfeld Bauernhof große Auswirkungen haben.
Die Ehe ist nach wie vor das rechtlich stärkste Modell. Durch die standesamtliche Trauung werden viele Bereiche automatisch geregelt, etwa Unterhaltspflichten, gesetzliches Erbrecht, gemeinsames Sorgerecht für Kinder sowie steuerliche und sozialrechtliche Aspekte. Eine Auflösung ist nur gerichtlich möglich – einvernehmlich oder streitig.
Die eingetragene Partnerschaft steht seit 2019 auch verschieden-geschlechtlichen Paaren offen und ist der Ehe in nahezu allen rechtlichen Bereichen gleichgestellt. Sie kann beim Standesamt oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen und – ähnlich wie eine Scheidung – nur gerichtlich aufgelöst werden.
Das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft erfolgt ohne formale oder gesetzliche Regelungen. Es bestehen weder automatisches Erbrecht noch Unterhaltspflichten. Eine rechtliche Absicherung ist nur durch private Vereinbarungen wie Verträge oder ein Testament möglich. Bei gemeinsamen Kindern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; ein gemeinsames Sorgerecht kann beim Standesamt beantragt werden.
Da diese Themen – besonders am Bauernhof – sehr komplex sind, ist eine individuelle, situationsbezogene Beratung dringend zu empfehlen. Gute Anlaufstellen sind Notar:innen, Rechtsanwält:innen sowie Familien- oder Frauenberatungsstellen.
Mehr dazu in der Broschüre „Rechte der Frau in der Landwirtschaft“.
KW 4 - Kostenlose FSME-Impfung, der SVS: Jetzt anmelden!
Zeckenbisse können Ursache für schwere Erkrankungen sein. Berufliche Tätigkeiten im Freien stellen ein erhöhtes Risiko für Zeckenbisse dar. Aus diesem Grund gibt es die kostenlose Impfaktion der SVS.
Die Teilnahme an der SVS-Zeckenschutzimpfung braucht eine einmalige, online-Anmeldung. Dazu bitte online registrieren.
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommt man ca. 2 Wochen vor einem möglichen Impftermin ein Einladungsschreiben der Sozialversicherung mit Impftermin und Ort der Impfung. Sobald man einmal an der SVS-FSME-Impfaktion teilgenommen hat, wird immer wieder automatisch eine Einladung zur FSME-Impfung zugesandt und eine neuerliche Anmeldung ist nicht mehr notwendig.
Alle bei der SVS unfallversicherten Personen können an der kostenlosen Impfaktion teilnehmen.
Dazu zählen: Betriebsführer, Familienangehörige die im Betrieb mitarbeiten, hauptberuflich beschäftigte Angehörige und Kinder.
Natürlich sind Impfungen auch außerhalb der Aktion, bei Hausärzten, möglich. Nach Einreichung der Honorarnote gewährt die SVS einen Kostenzuschuss.
Hier findet man alle Informationen zur SVS-Impfaktion: svs.at/zeckenschutzimpfung
Die Teilnahme an der SVS-FSME-Impfaktion ist freiwillig!
KW 2 - Geräte-Retter-Prämie ab 12.01.2026 beantragbar
Die Reparaturkosten defekter Elektro- und Elektronikgeräte werden bis zu 50% der Reparaturkosten gefördert, maximal € 130,- pro Gerät.
Ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Prämie beantragen.
Zu den förderfähigen Geräten zählen:
Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde, Staubsauger, Kaffeemaschinen usw. Geräte für die Krankenpflege wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte, Hörgeräte und Blutdruckmessgeräte. Werkezuge, wie Akkuschrauber, Bohrmaschine, Mischmaschine usw.
Nicht mehr förderfähig:
Handys, Fahrräder, E-Bikes sowie reine Unterhaltungsgeräte und Luxus-Wellnessgeräte sind nicht mehr förderfähig!
Im Internet findet man eine eigene Liste zu den förderfähigen Geräten.
Reparieren lohnt sich, weil man Geld spart, die Umwelt schützt und heimische Handwerksbetriebe unterstützt.
Beantragung und weitere Informationen:
https://www.geräte-retter-prämie.at/fuer-privatpersonen