Mit Februar höherer Rabatt im Tarif "Strom Landwirtschaft"
Energiepreis sinkt weiter
Für Betriebe, die ihren Strom über den Tarif „Landwirtschaft 25“ beziehen, wurde die bestehende Rahmenvereinbarung weiter verbessert. Ab 1. Februar 2026 wird der Tarif nochmals abgesenkt. Damit gibt die Salzburg AG einen zusätzlichen Preisvorteil von rund 14 Prozent auf Basis des aktuellen Arbeitspreises von 11,90 Cent/kWh an die Betriebe weiter. Nach Abzug aller Rabatte ergibt sich im Pool Landwirtschaft somit ein Arbeitspreis von ca. 10,3 Cent/kWh netto.
Poolmitglieder erhalten automatisch neuen Tarif
Durch eine Zustimmungserklärung erhalten die Landwirtinnen und Landwirte immer automatisch die aktuellen Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft. Durch die Vollmacht muss sich der Betriebsführer nicht mehr um die Verlängerung der Pool-Zugehörigkeit kümmern. Die Vollmacht ist unbefristet, kann aber jederzeit durch den Landwirt widerrufen werden.
Der Landwirt erhält Jahr für Jahr die besten Rabatte zu den aktuellen Konditionen. Ohne Unterzeichnung der Vollmacht muss der Landwirt/die Landwirtin jedem Tarifwechsel persönlich zustimmen.
So kommt man zum Tarif "Pool Landwirtschaft"
Beitrittserklärung zum Pool Landwirtschaft“ (Downloadlink) von der LK Homepage herunterladen und beidseitig ausdrucken: Beitrittserklärung und Vollmacht (=rückseitig) ausfüllen, unterschreiben und an die LK postalisch oder per Mail strom@lk-salzburg.at retournieren.
Poolbeitritt und das Abholen der Rabatte ausschließlich über Landwirtschaftskammer Salzburg
Das Formular für den Einstieg in den Pool Landwirtschaft und die Vollmachtserklärung bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Landwirtschaftskammer Salzburg übermitteln:
Fax: 0662/870571-323
E-Mail: strom@lk-salzburg.at
Post: Landwirtschaftskammer Salzburg, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg.
Das Formular kann auch persönlich bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer abgegeben werden.
Fax: 0662/870571-323
E-Mail: strom@lk-salzburg.at
Post: Landwirtschaftskammer Salzburg, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg.
Das Formular kann auch persönlich bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer abgegeben werden.