Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe ausgewiesen
Mit Montag, dem 3. November wird das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe ausgewiesen.
Das hat folgende Maßnahmen zur Folge:
										Das hat folgende Maßnahmen zur Folge:
- Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln zu halten, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
 - Das Hausgeflügel ist vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen
- durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Vorrichtungen, oder
 - indem die Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass diese mit Futter oder Wasser, das für Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommen. Außerdem müssen Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sein.
 
 - Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
 - Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
 
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
 - Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
 - Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche